Bundestag-Antrag der CDU/CSU an die Bundesregierung

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 15/4135) die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Auswirkungen der Begrenzung des Leistungsanspruchs bei künstlicher Befruchtung nach Paragr. 27 a SGB V auf die Entwicklung der Antragszahlen darzustellen und zu beurteilen. Auf der Grundlage dieser Darstellung der Fakten sollte dann über das Vorgehen in diesem Bereich in der CDU/CSU Bundestagsfraktion entschieden werden.

Diesen Bundestag-Antrag findet man hier.

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Ich zitiere:

„Im Hinblick auf die gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU vorgenommenen Änderungen bei der künstlichen Befruchtung und im Hinblick auf Äußerungen aus Kassenkreisen, die künstliche Befruchtung in Zukunft über Steuermittel zu finanzieren, ist von Bedeutung, wie sich die Zahl der Anträge auf künstliche Befruchtung nach § 27 a SGB V seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2004 entwickelt hat. Insbesondere wird die Bundesregierung um eine familienpolitische Bewertung der Neuregelung ersucht.

….

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Ein Jahr nach Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes eine kritische Bestandsaufname vorzunehmen und in einem Bericht an den Deutschen Bundestag die finanziellen und strukturellen Wirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes auf Patienten, Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen darzulegen und dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

…..

– Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen der Begrenzung des Leistungsan-

spruchs bei künstlicher Befruchtung nach § 27 a SGB V auf die Entwicklung der Antragszahlen;“

~konny

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